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Achtsamkeitsbasiertes Stressmanagement
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching-/Seminare/Kurse/Workshop/Vortrag- Veranstalters Alexandra Messerschmidt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Teilnehmer kann auch das Unternehmen oder die Organisation sein, die für Ihre Mitarbeiter eine Veranstaltung bucht.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht bei Zusage schriftlich Widerspruch erhebt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare, Kurse, Workshops und Vorträge an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen und seiner Internetpräsenz bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung: Der Veranstalter bietet Coaching, und Seminare, Kurse, Workshops und Vorträge zum achtsamkeitsbasierten Stressmanagement an.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung einer Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per E-Mail oder durch mündliche Absprache.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben per E-Mail, i.d.R. spätestens eine Woche nach Anmeldung.
3.3 Eine Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich.
3.4 Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, zB krankheitsbedingt oder wenn die Durchführung nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor im Falle der Einstufung des Veranstaltungsortes in ein Risikogebiet während einer Coronapandemie die Veranstaltung entweder virtuell anzubieten, wenn dies nach Ermessen des Veranstalters konzeptionell möglich ist oder die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Der Teilnehmer kann dann entscheiden, ob er das Ersatzangebot annehmen will oder die gezahlten Teilnahmegebühren zurückerhalten möchte. In letzterem Falle werden im Voraus gezahlte Teilnahmegebühren unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers für das Ersatzangebot verwendet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet zum spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach den aktuellen Preisen des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann nach Rechnungserstellung per Überweisung bezahlen.
4.3 Sämtliche Zahlungen sind bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug direkt fällig. 30 Tage nach Überschreitung des Fälligkeitstermins steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung darüber hinausgehender Verzugskosten bleibt unberührt.
4.4 Barauslagen, Reisekosten und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, wie zB die Vervielfältigung von Teilnehmerunterunterlagen werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % in Deutschland bzw von 16% in der Zeit von Juli-Dezember 2020.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen oder Teilleistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
5.3 Bei Rücktritt von der Veranstaltung bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr zurück (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Veranstaltungspreises) oder kann in eine andere Veranstaltung wechseln, wenn eine solche vom Veranstalter angeboten wird (zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Veranstaltungspreises). Bei einem Rücktritt von der Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer in eine andere Veranstaltung wechseln, wenn eine solche vom Veranstalter angeboten wird (zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Veranstaltungspreises). Bei einer Absage von weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Veranstaltungspreises, bei Veranstaltungen bis einschliesslich 200 Euro inkl MwSt in Höhe von 100%. Bei einem Ausstieg aus einer laufenden Veranstaltung, egal aus welchen Gründen, sind eine Erstattung der Veranstaltungsgebühr, auch teilweise, oder Wechsel in eine andere Veranstaltung nicht möglich. Von den obigen Bedingungen ausgenommen sind Coachingeinheiten, die bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden können.
5.4. Stornierungen von Präsenzveranstaltungen von Unternehmen/ Organisationen im Falle einer Coronapandemie: kann ein geschlossener Vertrag für eine Präsenzveranstaltung aufgrund vom Bund oder dem Bundesland Hessen vorgegebenen Coronamassnahmen nicht durchgeführt werden, dann behält der geschlossene Vertrag Gültigkeit. Teilnehmer und Veranstalter vereinbaren in diesem Falle einen Ersatztermin, sobald die vom Gesetzgeber vorgegebenen Verbote zu Präsenzveranstaltungen aufgehoben sind. In jedem Falle ist der geschlossene Vertrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufhebung des Veranstaltungsverbotes zu erfüllen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass diesem ein Recht auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon entsteht.
6.2 Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7. Spezielle Teilnahmebedingungen
7.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Veranstalters dient der eigenen Schulung des Teilnehmers. Daher ist der Teilnehmer durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Veranstaltungen weiterzugeben.
7.2 Die Seminare des Veranstalters basieren auf der Schulung der Teilnehmer an den Veranstaltungsterminen selbst. Daher ist es den Teilnehmern ohne die schriftliche Genehmigung des Veranstalters – nicht erlaubt, Ton- oder Bildaufzeichnungen der Veranstaltungen zu erstellen. Das Urheberrecht des Veranstalters ist zu achten.
7.3. Die Teilnahme an einer der Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr und ersetzt keine ärztliche Behandlung. Bei den in den Veranstaltungen vermittelten Methoden und Übungen handelt es sich nicht um wissenschaftlich oder schulmedizinisch anerkannte Verfahren, eine Wirksamkeit ist schulmedizinisch oder wissenschaftlich nicht bewiesen. Der Veranstalter rät nachdrücklich, bei Bedarf ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ärztliche Diagnosen und gegebenenfalls Behandlungen und Medikamente zu erhalten.
8. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter und die Teilnehmer verpflichten sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie persönlichen Informationen über den Teilnehmer/Auftraggeber Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Stand: 15.10.2020
Alexandra Messerschmidt
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